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Folgenden Artikeln ist das Schlagwort Filesharing zugeordnet:
Geistiges Eigentum gestärkt – Auswirkungen für Tauschbörsennutzer

Fraglich, ob die Deckelung der Abmahnkosten in der Praxis angewendet wird. Unglücklich zudem: Merkmal »gewerbliches Ausmaß«

Unlängst hat der Deutsche Bundestag eine »Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« beschlossen. Das gleichnamige Gesetz, welches nun dem Bundesrat vorgelegt wird, bringt – unter anderem – zwei Änderungen mit sich, die Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Tauschbörsennutzung in Deutschland haben könnten: Zum einen die Begrenzung der Abmahnkosten in bestimmten Fällen auf 100 €, zum anderen die Schaffung eines Auskunftsanspruchs, der Provider zur Bekanntgabe der Identität ihrer Kunden zwingt. Ob und für wen die Gesetzesänderung eine Verbesserung bringt, ist derzeit noch völlig offen. [Weiterlesen…]

LG Saarbrücken: Keine Akteneinsicht für Geschädigte

Ein hinreichender Tatverdacht wird durch die Zuordnung einer IP-Adresse zu einer bestimmten Person nicht begründet.

Weitere Niederlage für Rechteinhaber in Verfahren gegen Tauschbörsennutzer: Das Landgericht Saarbrücken hat einem Beschluss vom 28. Januar 2008 (Aktenzeichen: 5 (3) Qs 349/07) die Auffassung zugrunde gelegt, dass aus der Zuordnung einer IP-Adresse zu einer bestimmten Person nicht der Rückschluss gezogen werden dürfe, dass die Person zur fraglichen Zeit eine strafbare Handlung begangen hat. Daraus ergebe sich die Ablehnung eines hinreichenden Tatverdachts, welche widerum dazu führe, dass einem Rechteinhaber gemäß § 406e II 1 StPO die Akteneinsicht im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten versagt wird.

Damit trägt die Entscheidung dem Umstand Rechnung, dass die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber mit praktischen Problemen verbunden ist. Schließlich können unter einer IP-Adresse – etwa in einem Netzwerk – mehrere Anwender auf das Internet zugreifen, in der Strafverfolgung ist dieser Gesichtspunkt beachtlich. Eine weitere Schwierigkeit liegt – wegen der in der Regel dynamischen Vergabe von IP-Adressen – in den Zeiteinstellungen der beteiligten Rechnersysteme: Wenn der Zugangsprovider eine andere Zeiteinstellung hat als der Ermittler (oder beide gar in unterschiedlichen Zeitzonen operieren), ist die Zuordnung des wirklichen Anwenders im günstigsten Fall erschwert, unter Umständen sogar unmöglich.

Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer ab

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal schließt sich der Argumentation der Gegner des Vorgehens der Medienindustrie an und verweigert seit kurzem die Ermittlung von Tauschbörsennutzern.

Wie heise online berichtet, verweigert die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit kurzem die Ermittlung von Tauschbörsennutzern. Sie schließt sich damit der Argumentation der Gegner des Vorgehens der Medienindustrie an. [Weiterlesen…]

Selbst erstellte Ausdrucke als Beweismittel gegen Filesharing-Nutzer ungeeignet

Durch Online-Ermittler gefertigte Listenausdrucke von zum Herunterladen bereitgestellten Musikstücken sind kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen gegen Filesharing-Nutzer

Durch Online-Ermittler gefertigte Listenausdrucke von zum Herunterladen bereitgestellten Musikstücken sind kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen gegen Filesharing-Nutzer. Dies hat das LG Hamburg einem – auch online verfügbaren – Urteil vom 14. März 2008 (Aktenzeichen: 308 O 76/07) zugrundegelegt, in dem es die Klage einer Tonträgerherstellerin abwies. [Weiterlesen…]