Die Unterbrechung eines Films durch Werbespots ist als »Kränkung der Integrität des Werkes und des Urheberrechts des Regisseurs« anzusehen und kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Einem Bericht der taz zufolge haben zwei Regisseure vom schwedischen Obersten Gerichtshof Högsta domstolen Schadensersatz zuerkannt bekommen, weil ein privater Fernsehsender die Ausstrahlung ihrer Filme in unzulässiger Weise durch Werbespots unterbrochen hat.
Das Gericht hat sich von dem Gedanken leiten lassen, dass die Unterbrechung eines Films als »Kränkung der Integrität des Werkes und des Urheberrechts des Regisseurs« anzusehen ist und damit der Zustimmung der Rechteinhaber bedarf, die der Fernsehsender nicht nachweisen konnte. Die vertragliche Vereinbarung der Parteien sah Werbeklauseln nicht vor. Das Vorbringen des Senders, Werbeunterbrechungen seien üblich, wies das Gericht mit der Begründung zurück, dass die Werbung bei der Ausstrahlung der Filme »die Kontinuität und die Dramaturgie der Filme abgebrochen« habe und so »der dramatische Effekt des Wechsels zwischen zwei Szenen ausradiert wurde«.
In Kreisen von Filmemachern findet das Urteil – naheliegenderweise – breite Zustimmung.
